Roger Schmidt für zwei Spiele gesperrt
Nach der Beleidigung von Hoffenheims Trainer Julian Nagelsmann am Samstag muss sich Leverkusens Coach die nächsten beiden Spiele von der Tribüne aus ansehen. Das entschied das DFB-Sportgericht am Montag. Auch Rotsünder Kevin Volland muss zwei Spiele pausieren.
Trainerkollegen nehmen Schmidt in Schutz
Roger Schmidt wurde vom Sportgericht des DFB zu einer Sperre von zwei Spielen verurteilt, weil er seinen Kollegen Julian Nagelsmann am Samstag bei der Partie der Leverkusener gegen Hoffenheim einen „Spinner“ genannt hat, weshalb ihn der Schiedsrichter des Innenraums verwies. Zur Sperre kommt eine Geldstrafe von 15.000 Euro. Bayer Leverkusen muss daher beim Pokalspiel am Dienstagabend in Lotte und bei der Bundesligapartie am kommenden Samstag in Wolfsburg ohne Roger Schmidt auskommen.
Schmidt gilt als Wiederholungstäter, denn schon im Februar wurde er gegen Borussia Dortmund vom Schiedsrichter auf die Tribüne geschickt, weigerte sich aber, den Innenraum zu verlassen. Das Spiel wurde unterbrochen. Roger. Der Coach wurde für drei Spiele gesperrt und erhielt zwei auf Bewährung. Der erneute Vorfall ereignete sich innerhalb der Bewährungsfrist, die am 30.Juli 2017 abgelaufen wäre. Schmidt zeigte Reue und akzeptierte das Urteil Darüber hinaus will Schmidt weitere 15.000 Euro an eine soziale Einrichtung spenden.
Unterstützung für Schmidt gab es aus Freiburg von SC-Coach Christian Streich und von Eintracht-Frankfurt-Trainer Nico Kovac, der in einem Statement sagte, dass Trainer nun mal Menschen mit Emotionen seien und keine Maschinen. Auch Leverkusens Sportchef Rudi Völler steht voll hinter seinem Trainer. Er kritisierte, dass bei Schmidt wohl genauer hingeschaut werde als bei anderen Trainern.
Auch Volland zwei Spiele gesperrt
Auch der Leverkusener Rotsünder Kevin Volland muss zwei Spiele aussetzen. ER erhielt bereits in der sechsten Minute die Rote Karte wegen Verhinderung einer Torchance. Ein Vergehen, für das andere Spieler nur eine Woche pausieren müssen. Die Richter begründeten das Strafmaß damit, dass der anschließende Torerfolg ausblieb.